HEILBERUFE

Spezialisierung macht den Unterschied


Seit Jahren ist bei Rechtsanwälten üblich, besondere Kenntnisse und Fachwissen auf einen Rechtsgebiet durch das führen einen Fachanwaltstitel zu zeigen. Diese Fachberatertitel sind in den steuerberatenden Berufsstand noch eine recht neue Entwicklung.




 

Vor dem Hintergrund der immer währenden Komplexität des Steuer-, Berufs- und Kassenrechts hat das IFU- Institut für Unternehmensführung GmbH Bonn in Kooperation mit der International School of Management gGmbH Dortmund einen Fachberaterlehrgang entwickelt. Dieser Fachberaterlehrgang umfasst mehrere Vorlesungen im Zeitumfang von 120 Stunden, Leistungskontrollen und den Nachweis der praktischen Erfahrungen.


Nach Abschluss dieses Lehrgang darf man dann die Berufsbezeichnung Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH) tragen.
Ferner ist jeder Fachberater für den Heilberufebereich pflichtet, neben seinen üblichen beruflichen Fortbildungen, jährlich sich fachspezifisch im Bereich der heilberuflichen Beratung (Mindestumfang 10 Stunden durch qualifizierte Anbieter) fortzubilden.

 




WARUM EIN FACHBERATER WICHTIG IST
Unser Wissen ist Ihr Vorteil:

  • Überblick über das deutsche Gesundheitswesen
  • Zulassungsverfahren
  • Berufsrecht
  • Praxiskooperation und -fusion
  • Einzel-, Struktur- und Integrationsverträge sowie besondere Versorgungsverträge
  • Abrechnung nach BEMA und GOZ sowie nach EBM und GOÄ



  • Wirtschaftlichkeitsprüfung und Regressverfahren
  • Marketing und Werberecht – Stichwort: iGeL
  • Betriebswirtschaftliche Praxisführung und Praxisbewertung
  • QM und Controlling in der Praxis
  • Krise und Insolvenz der (Zahn-)Arztpraxis


 
 
 
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